Um ihr Recht auf Partizipation wahrnehmen zu können, müssen Kinder und Jugendliche die Möglichkeit zur Mitbestimmung und Mitgestaltung erhalten. Dazu müssen ihre Anliegen und Meinungen ernst genommen und die Beteiligung aktiv unterstützt werden. Die jungen Menschen müssen zur Einmischung ermutigt werden und Informationen über Ansprechpartner und Strukturen der Beteiligung erhalten.
Diese Haltung hat in Berlin bereits Früchte getragen. Mit den bereits erarbeiteten Leitlinien und Methoden, haben Träger der Jugendhilfe wie auch Verwaltungen das nötige Rüstzeug, um eine echte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu ermöglichen.
Berliner Leitlinien für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt
Berliner Leitlinie zur Kinder- und Jugendbeteiligung
Methoden für die Stadtentwicklung
Sanierung von Neubau von Spiel und Freiflächen
- Projektplanungsbogen: Zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Neubau und bei Sanierung von Spiel- und Freiflächen
- Projektplanungsbogen: Zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Neubau und bei Sanierung von Spiel- und Freiflächen (Langversion)
- Projektplanungsbogen zur Bürgerbeteiligung beim Neubau und der Sanierung von öffentlichen Grün- und Freiflächen (BA Pankow)
Spielleitplanung
Spielleitplanung ist ein strategisches Instrument, das den Gemeinden und Städten ermöglicht, auf dem Weg zu mehr Kinderfreundlichkeit kind- und jugendgerechte Planungen zu einem Schwerpunkt ihrer Kommunalpolitik zu machen. Vom Wortsinn her sucht es die Anleihen an den Begriff der „Bauleitplanung“. Initiiert wurde es 1999 durch das Ministerium für Umwelt und Forsten sowie das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend des Landes Rheinland-Pfalz. Die Anwendung der Spielleitplanung gewährleistet, dass bei allen Planungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsschritten im Stadtgebiet die Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden. Zentraler Bestandteil ist die Beteiligung von Mädchen und Jungen. (Autor: Jan Abt) Mehr Informationen und Material zum Download bietet: www.spielleitplanung-berlin.de
Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen für Außenraumplanungen
Die Autorenschaft der vier Dokumente dieses Abschnitts liegt bei der Landesarbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in Berlin „, die im Auftrag des Landesjugendhilfeausschusses von Berlin das Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen für Außenraumplanungen“ erarbeitet hat. Der LJHA hat in seinem Beschluss vom 15. Dezember 2010 empfohlen, das Verfahren den Bezirken und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Kenntnis zu geben.
- Berlinweite Rahmenvorlage für eine Kooperationsvereinbarung über die Durchführung von Kinder- und Jugendbeteiligungsverfahren bei Bauvorhaben der Stadtentwicklung
- Handreichung zur Rahmenkooperationsvereinbarung
- Projektplanungsbogen
- Bemerkungen Projektplanungsbogen
- Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses zum Bericht der LAG „Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in Berlin“