logo

Methoden

UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 29: Bildungsziele; Bildungseinrichtungen

(1) Die Vertragsstaaten stimmen darin überein, dass die Bildung des Kindes darauf ausgerichtet sein muss:

a) die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen;

Methoden für die Stadtentwicklung

Die hier vorgestellten Methoden sind im Lauf der Zeit im Austausch in und mit dem Berliner Beteiligungsnetzwerk „LAG Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in Berlin“ (2001-2007) entstanden. Sie wurden in einzelnen Bezirken erprobt und finden noch heute Anwendung.

Sanierung von Neubau von Spiel und Freiflächen Bezirken

-> Projektplanungsbogen: Zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Neubau und bei Sanierung von Spiel- und Freiflächen

-> Projektplanungsbogen: Zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen von Neubau und bei Sanierung von Spiel- und Freiflächen (Langversion)

-> Projektplanungsbogen zur Bürgerbeteiligung beim Neubau und der Sanierung von öffentlichen Grün- und Freiflächen (BA Pankow)

Spielleitplanung

Spielleitplanung ist ein strategisches Instrument, das den Gemeinden und Städten ermöglicht, auf dem Weg zu mehr Kinderfreundlichkeit kind- und jugendgerechte Planungen zu einem Schwerpunkt ihrer Kommunalpolitik zu machen. Vom Wortsinn her sucht es die Anleihen an den Begriff der „Bauleitplanung“. Initiiert wurde es 1999 durch das Ministerium für Umwelt und Forsten sowie das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend des Landes Rheinland-Pfalz. Die Anwendung der Spielleitplanung gewährleistet, dass bei allen Planungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsschritten im Stadtgebiet die Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden. Zentraler Bestandteil ist die Beteiligung von Mädchen und Jungen. (Autor: Jan Abt)

Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen für Außenraumplanungen

Die Autorenschaft der vier Dokumente dieses Abschnitts liegt bei der Landesarbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in Berlin“, die im Auftrag des Landesjugendhilfeausschusses von Berlin das Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen für Außenraumplanungen“ erarbeitet hat. Der LJHA hat in seinem Beschluss vom 15. Dezember 2010 empfohlen, das Verfahren den Bezirken und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Kenntnis zu geben.

-> Berlinweite Rahmenvorlage für eine Kooperationsvereinbarung über die Durchführung von Kinder- und Jugendbeteiligungsverfahren bei Bauvorhaben der Stadtentwicklung

-> Handreichung zur Rahmenkooperationsvereinbarung

-> Projektplanungsbogen

-> Bemerkungen Projektplanungsbogen

-> Beschluss des Landesjugendhilfeausschusses zum Bericht der LAG „Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in Berlin“

  •  

  •  

  •