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Beteiligung

#kinderundjugendrechte

Einführung

Was ist Kinder- und Jugendbeteiligung?

Beteiligung bedeutet: Mitreden, mitmischen, mitgestalten, mit entscheiden können.
Das Fremdwort dazu heißt „Partizipation“ und heißt übersetzt Teilhabe.
In „Beteiligung“ und „Teilhabe“ steckt das Wort „Teil“.
Kinder und Jugendliche sind ein Teil in der Familie, in der Schule, in der Wohngegend. Sie sind also genauso ein Teil der Gesellschaft wie Erwachsene. Und sie sind – neben anderen Menschen – Expert:innen, die das Recht haben, mit ihrer Meinung und ihrem Wissen ernst genommen zu werden. Kinder und Jugendliche haben das Recht ihren Teil zu Entscheidungen beizutragen.

Wo findet Beteiligung statt?

Beteiligung kann überall stattfinden. Sie fängt in der Familie schon bei kleinen Kindern an, z. B. wenn das Kind mit entscheiden darf, was es zu essen gibt, wie die Wohnung eingerichtet wird oder wie die Familie das Wochenende verbringt. Das Gleiche gilt auch für Kindergarten, die Schule, das Jugendfreizeithaus, bis hin zu Planungen in Politik und Verwaltung.

  • Wo sollen Fahrradwege gebaut werden?
  • Wie soll der neue Spielplatz aussehen?
  • Wie gestalten wir unseren Schulhof?
  • Welche Regeln gelten in unserer Klasse?
  • Wie kann unser Stadtteil kinder- und jugendfreundlicher werden?

Wie funktioniert Beteiligung?

Es gibt viele unterschiedliche Möglichkeiten der Beteiligung. Wichtig ist, dass die Form der Beteiligung kind- und jugendgerecht ist.
Manchmal verstehen sich junge Menschen und Erwachsene aus Politik und Verwaltung nicht. Dann braucht es Übersetzer:innen, die sowohl die „Sprache“ der Kinder und Jugendlichen als auch die der Erwachsenen sprechen und zwischen beiden vermitteln können. Das können zum Beispiel die Mitarbeiter:innen von Kinder- und Jugendbüros leisten.

Wo Beteiligung drauf steht, ist auch Beteiligung drin!?

Beteiligung muss bestimmte Anforderungen erfüllen. Das heißt, Beteiligung

  • muss gewollt und erwünscht sein
  • befasst sich mit Themen, die etwas mit den Kindern und Jugendlichen zu tun haben
  • nimmt Kinder und Jugendliche ernst
  • berücksichtigt gleichermaßen Interessenlagen von Mädchen und Jungen
  • sagt klar, was Kinder und Jugendliche mit entscheiden dürfen und was nicht
  • setzt Vorschläge von Kindern und Jugendlichen um, wenn möglich mit ihnen gemeinsam
  • wendet kind- und jugendgerechte Methoden an
  • soll in allen Lebensbereichen von Kindern und Jugendlichen selbstverständlich sein

Kinder und Jugendliche haben übrigens ein Recht auf Beteiligung. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und Vorschriften sind ebenfalls, in dieser Handreichung zu finden.