logo

Leitlinien

UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 13: Meinungs- und Informationsfreiheit
(1) Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind gewählte Mittel sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.

Beteiligung auf Landesebene

Um ihr Recht auf Partizipation wahrnehmen zu können, müssen Kinder und Jugendliche die Möglichkeit zur Mitbestimmung und Mitgestaltung erhalten. Dazu müssen ihre Anliegen und Meinungen ernst genommen und die Beteiligung aktiv unterstützt werden. Junge Menschen sollten zur Einmischung ermutigt werden und Informationen über Ansprechpartner:innen und Strukturen der Beteiligung erhalten.

Kinder- und Jugendbeteiligungsthemen auf Landesebene – 1992 bis heute

Mit der Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes 1991 in der Bundesrepublik Deutschland, in dem erstmalig explizit die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Eingang gefunden hat, hat sich über die Jahre Kinder- und Jugendbeteiligung auch im Land Berlin weiterentwickelt.

1992

Projekt „Kids beraten den Senator“ (Stiftung SPI)

1993

Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik Berlin (Stiftung SPI) als Landeskoordinierungsstelle für Beteiligung junger Menschen Landesarbeitskreis Kinder- und Jugendpolitik wird ins Leben gerufen

1995

Inkrafttreten des AG KJHG am 09. Mai (§ 5 Beteiligung

1999

Leitlinien für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt (SenSchulJugSport)

2001

1. Neufassung des AG KJHG am 27. April

2001

LAG „Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen“ im Auftrag des LJHA nach § 78 KJHG 2002 Bericht über die Erfahrungen mit den „Leitlinien für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt“ (SenBildJugSport)

2001

Das erste Berliner Jugendforum (Organisation: WannseeFORUM) findet im Berliner Abgeordnetenhaus statt

2005

Jugend-Rundschreiben der Landesebene an die Bezirke Nr. 5/2005: Mit der Aufforderung von Koordinierungsstellen in den Ämtern und Kinder- und Jugendbüros in den Sozialräumen als Standards in den Berliner Bezirken einzurichten

2005

Erstellung des Handbuchs Jugendarbeit: Meilenstein des QMs für Land und Bezirke auch zum Thema Beteiligung

2008

Landeskoordinierungskreis Kinder- und Jugendpartizipation in Berlin (LaKoK) Netzwerkarbeit innerhalb der Bezirke → Geschäftsführung Drehscheibe

2009

Schlussbericht: Kinder in den Mittelpunkt: Kinderfreundlichkeitsprüfung auf Landes- und Bezirksebene einführen (SenBildWissFor)

2009

Runder Tisch Jugend (Initiator Landesjugendring Berlin): Als Beratungsinstanz für die Politik gedacht

2010

Ergänzung des Artikel 13 der Berliner Verfassung: Recht des Kindes auf Entwicklung, Entfaltung und gewaltfreie Erziehung

2019

Erstellung des Rahmenkonzept zur Beteiligung junger Menschen an der Erstellung von Jugendförderplänen auf der Grundlage des AG KJHG (SenBJF)

2022

Inkrafttreten des 2. Gesetzes zur Änderung des AG KJHG am 01. Januar (§43a) 20212 LaKoK wird zur LAG Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Berlin → eigener Satzung und politischer Ausrichtung

2022

Erster Landesjugendförderplan Berlin 2022-2023

 

 

Berliner Leitlinien und Qualitätsstandards

Eine wichtige Etappe des Landes Berlins zu einer umfassenden Kinder- und Jugendbeteiligung sind die Berliner Leitlinien für eine kinder- und Jugendfreundliche Stadt: Leitlinien für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt (Mai 1999)

Dahingehend dienen die 2019 veröffentlichten Berliner Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung der Orientierung für die Voraussetzung einer qualitätvollen Kinder- und Jugendbeteiligung: Berliner Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung