UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 13: Meinungs- und Informationsfreiheit (1) Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind gewählte Mittel sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.
Beteiligung auf Landesebene
Um ihr Recht auf Partizipation wahrnehmen zu können, müssen Kinder und Jugendliche die Möglichkeit zur Mitbestimmung und Mitgestaltung erhalten. Dazu müssen ihre Anliegen und Meinungen ernst genommen und die Beteiligung aktiv unterstützt werden. Junge Menschen sollten zur Einmischung ermutigt werden und Informationen über Ansprechpartner:innen und Strukturen der Beteiligung erhalten.
Kinder- und Jugendbeteiligungsthemen auf Landesebene – 1992 bis heute
Mit der Novellierung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes 1991 in der Bundesrepublik Deutschland, in dem erstmalig explizit die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen Eingang gefunden hat, hat sich über die Jahre Kinder- und Jugendbeteiligung auch im Land Berlin weiterentwickelt.
1992
Projekt „Kids beraten den Senator“ (Stiftung SPI)
1993
Drehscheibe Kinder- und Jugendpolitik Berlin (Stiftung SPI) als Landeskoordinierungsstelle für Beteiligung junger Menschen Landesarbeitskreis Kinder- und Jugendpolitik wird ins Leben gerufen
1995
Inkrafttreten des AG KJHG am 09. Mai (§ 5 Beteiligung
1999
Leitlinien für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt (SenSchulJugSport)
2001
1. Neufassung des AG KJHG am 27. April
2001
LAG „Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen“ im Auftrag des LJHA nach § 78 KJHG 2002 Bericht über die Erfahrungen mit den „Leitlinien für eine kinder- und jugendfreundliche Stadt“ (SenBildJugSport)
2001
Das erste Berliner Jugendforum (Organisation: WannseeFORUM) findet im Berliner Abgeordnetenhaus statt
2005
Jugend-Rundschreiben der Landesebene an die Bezirke Nr. 5/2005: Mit der Aufforderung von Koordinierungsstellen in den Ämtern und Kinder- und Jugendbüros in den Sozialräumen als Standards in den Berliner Bezirken einzurichten
2005
Erstellung des Handbuchs Jugendarbeit: Meilenstein des QMs für Land und Bezirke auch zum Thema Beteiligung
2008
Landeskoordinierungskreis Kinder- und Jugendpartizipation in Berlin (LaKoK) Netzwerkarbeit innerhalb der Bezirke → Geschäftsführung Drehscheibe
2009
Schlussbericht: Kinder in den Mittelpunkt: Kinderfreundlichkeitsprüfung auf Landes- und Bezirksebene einführen (SenBildWissFor)
2009
Runder Tisch Jugend (Initiator Landesjugendring Berlin): Als Beratungsinstanz für die Politik gedacht
2010
Ergänzung des Artikel 13 der Berliner Verfassung: Recht des Kindes auf Entwicklung, Entfaltung und gewaltfreie Erziehung
2019
Erstellung des Rahmenkonzept zur Beteiligung junger Menschen an der Erstellung von Jugendförderplänen auf der Grundlage des AG KJHG (SenBJF)
2022
Inkrafttreten des 2. Gesetzes zur Änderung des AG KJHG am 01. Januar (§43a) 20212 LaKoK wird zur LAG Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Berlin → eigener Satzung und politischer Ausrichtung
Dahingehend dienen die 2019 veröffentlichten Berliner Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung der Orientierung für die Voraussetzung einer qualitätvollen Kinder- und Jugendbeteiligung: Berliner Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung