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Methoden

#kinderundjugendrechte

Für die Stadtentwicklung

Sanierung von Neubau von Spiel und Freiflächen


Spielleitplanung

Spielleitplanung ist ein strategisches Instrument, das den Gemeinden und Städten ermöglicht, auf dem Weg zu mehr Kinderfreundlichkeit kind- und jugendgerechte Planungen zu einem Schwerpunkt ihrer Kommunalpolitik zu machen. Vom Wortsinn her sucht es die Anleihen an den Begriff der „Bauleitplanung“. Initiiert wurde es 1999 durch das Ministerium für Umwelt und Forsten sowie das Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend des Landes Rheinland-Pfalz. Die Anwendung der Spielleitplanung gewährleistet, dass bei allen Planungs-, Entscheidungs- und Umsetzungsschritten im Stadtgebiet die Bedürfnisse und Interessen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt werden. Zentraler Bestandteil ist die Beteiligung von Mädchen und Jungen. (Autor: Jan Abt)


Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen für Außenraumplanungen

Die Autorenschaft der vier Dokumente dieses Abschnitts liegt bei der Landesarbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII „Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen in Berlin“, die im Auftrag des Landesjugendhilfeausschusses von Berlin das Beteiligungsverfahren mit Kindern und Jugendlichen für Außenraumplanungen“ erarbeitet hat. Der LJHA hat in seinem Beschluss vom 15. Dezember 2010 empfohlen, das Verfahren den Bezirken und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Kenntnis zu geben.